Altnau (Transkription Nr. 784)

Schulort Altnau
Konfession des Orts: Gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 145-146
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Gottlieben
Agentschaft 1799: Altnau
Kirchgemeinde 1799: Altnau
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft der Stadt Konstanz)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Altnau
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Altnau (Niedere Schule, katholisch)

BEANTWORTUNG ÜBER DIE FRAGEN, DES ZUSTANDS DER SCHUL. CATHOLISCHE.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

DIE SCHUL IST ZU ALTNAU,

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ES IST EIN DORF;

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

UND IST EINE EIGNE GEMEIND;

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?

ZUM DISTRIKTE GOTTLIEBEN,

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

ZUM KANTON THURGÄÜ.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

ZU DER SCHUL GEHÖRIGE OERTER SIND FOLGENDE,
1 LANDSCHLACHT. 1/2 STUND 14 HEÜSSER,
2 SCHÖNEN BAUMGARTEN, 1/2 STUND, 7 HEÜSSER,
3 ZUBEN, 1/4 STUND, 2 HEÜSSER,
4 EIN HOF NEÜ GÜTTINGEN, — 1 HAUS — UND 1 STUND, DAVON UND ZU ALTNAU SIND 13 HEÜSSER,
DISSE OBGESCHRIBNE DÖRFER UND HEÜSSER, GEHÖREN ALLE AUF ALTNAU IN DIE SCHUL.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?
II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

JN DER SCHUL WIRD GELEHRT SCHREIBEN, LESEN, UND RECHNEN, — DIE SCHUL WIRD BLOS IM WINTER GEHALTEN

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] DIE SCHUL FANGT AN, AN MARTINI, UND WIRD GEHALTEN BIS HL: OSTERN, UND WIRD TÄGLICH GEHALTEN 5. STUND, — DIE KINDER KOMMEN ALLE MITEINANDER IN DIE SCHUL

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

DER SCHULMEISTER IST BESTELT WORDEN VON DER GEMEIND. AUF DIE WEISS, AUFS WOHLVERHALTEN,
UND HEISST JOHANNES JOSEPHUS, RUTHISHAUSSER
VON ALTNAU, ALT 20. JAHR, LEDIGEN STANDS,
2. JAHR SCHULMEISTER, SEIN BERUFF IST VORHER GEWESEN, AUF DENNEN GÜTERN, ZU ALBEITEN, UND NACH GEHALTENEN SCHUL WIDERUM, — ES KOMMEN, 20. KINDER IN DIE SCHUL, 10. KNABEN UND 10 MÄDCHEN,

III.11.bWie heißt er?
III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

1. 6. GULDEN VON EINER VERMÄCHNUS,
2. 8 GULDEN VON CONSTANZ, ABER ZU KEINER SCHULDIGKEIT, SONDERN AUS GUTHERZIGKEIT;

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.

ES IST KEIN SCHUL HAUS VORHANDEN, DER SCHULMEISTER MUSS ES DARZU GEBEN, UND AUF SEINE EIGNE KÖSTEN BAUEN LASSEN,
ES WÄRE DOCH GUT WANN EIN EIGNES SCHULHAUSE HERGESTELT WÜRDE

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

ES IST KEIN SCHUL HAUS VORHANDEN, DER SCHULMEISTER MUSS ES DARZU GEBEN, UND AUF SEINE EIGNE KÖSTEN BAUEN LASSEN,
ES WÄRE DOCH GUT WANN EIN EIGNES SCHULHAUSE HERGESTELT WÜRDE

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

ES IST KEIN SCHUL HAUS VORHANDEN, DER SCHULMEISTER MUSS ES DARZU GEBEN, UND AUF SEINE EIGNE KÖSTEN BAUEN LASSEN,
ES WÄRE DOCH GUT WANN EIN EIGNES SCHULHAUSE HERGESTELT WÜRDE

IV.16Einkommen des Schullehrers.

||[Seite 3] AN GETREIDE, WEIN HOLTZ ETC. NICHTS
DASS JENNIGE GELD NEMLICH DIE 14 FL. NICHT HINLÄNGLICH IST ZUM SCHUL LOHN, SO ZAHLET ES DIE BÜRGER, DIE KINDER IN DIE SCHUL SCHIKEN,
DER SCHULMEISTER IST BEY VATTER UND MUTTER, UND NOCH 5 GESCHWÜSTIRIG IM HAUS.

IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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